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Freie Wählergruppe Vettelschoß-Kalenborn e.V.

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Richtigstellung

|   Leserbriefe

Im Mitteilungsblatt Nr. 08/2020 der Verbandsgemeinde Linz ist auf Seite 17 zu den Beschlüssen der 6. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Vettelschoß zum Tagesordnungspunkt 9
Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges im Fuhrpark des Bauhofes Vettelschoß folgendes zu lesen:

„Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag an die mindestfordernde Firma zum Angebotspreis zu vergeben. Der benötigten überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 3.325 Euro wurde zugestimmt.“

 

Bürgerinnen und Bürger, die als Zuhörer an der Sitzung teilnahmen, sollten noch wissen, dass der erste Satz nicht zutreffend wiedergegeben ist. Nichtteilnehmern seien die Fakten wie folgt zur Kenntnis gebracht:

In der Sitzung lagen zwei weitere Angebote eines anderen Herstellers vor. Ein Modell mit Elektromotor, das Schwestermodell mit Dieselmotor.
Das Elektroauto wurde mit dem Hinweis abgelehnt, dass am Wohnsitz des mit Rufbereitschaft betrauten Mitarbeiters keine Lademöglichkeit bestünde. Weiterhin sei die Anhängelast nicht ausreichend.

Die um 4.208 € günstigere Dieselvariante wurde verworfen, weil ein Mitbürger seinen Arbeitsplatz in dem ausliefernden Autohaus hat, zu dem er das gewählte Fahrzeug im Bedarfsfall mitnehmen könne.

  • Ist diese Argumentation vor dem Hintergrund der zu vermutenden Häufigkeit es Wert, einen so hohen Differenzbetrag zum Fenster hinauszuwerfen?
  • Hat Vettelschoß bereits wieder Finanzmittel im Überfluss?
  • Wird die Kommunalaufsicht uns künftig wieder gewünschte Investitionen streichen?

Hans-Helmut Diederichs