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Freie Wählergruppe Vettelschoß-Kalenborn e.V.

Anträge der FWG

Haushalt 2018 / Antrag auf Erklärung zum Umgang mit Vorsteuerabzug Forum

|   Anträge der FWG

Jahresabschluss 2018 und Entlastung

Der Vorgang: Bei dem Neubau des Forums in Vettelschoß sollte es einen gastronomischen Bereich geben, der gewerblich vermietet werden sollte. Deshalb wurde wohl bei den entsprechenden Herstellungskosten Vorsteuer abgezogen. Da es in den vergangenen Jahren nicht zu einer gewerblichen Vermietung des Forums kam, forderte das Finanzamt zu Recht die abgezogene Vorsteuer zurück. Die (Verbandsgemeindeverwaltung??) Ortsgemeinde Vettelschoß zahlt diese bis heute noch in Raten an das Finanzamt. Im Anlagevermögen waren bis zum Jahr 2016 diese Kosten nicht erfasst. Erst im Jahr 2017 wurden sie nachaktiviert. Die gesamten Jahresabschlüsse von 2012 bis 2016 wurden ohne die Abschreibungen darauf erstellt. Somit waren die Aufwendungen in verminderter Höhe ausgewiesen und haben eine unrichtige Darstellung des Eigenkapitals bewirkt. Wegen fehlender Kenntnis des Vorgangs wurde vom Gemeinderat Entlastung der anordnungsberechtigten Personen erteilt.

 

Positiv an dem ganzen Vorgang ist eigentlich nur, dass zeitnah die Rückzahlung der Vorsteuer begonnen wurde.

Negativ ist sicher die Tatsache, dass das Forum wahrscheinlich somit um weitere 435.200,73 EUR teurer ist, als man uns gesagt hat. Negativ ist auch die Tatsache, dass die fundamentalen Grundsätze für eine Bilanz nicht beachtet wurden. Das sind Bilanzklarheit, Bilanzwahrheit, Vorsicht und Wirtschaftlichkeit. Nach unserer Überzeugung wurde eindeutig gegen die Grundsätze Bilanzklarheit und Bilanzwahrheit verstoßen.

 

Ferner beinhaltet die Ergebnisrechnung ein neues Sachkonto mit der Bezeichnung „sonstige betriebliche Steueraufwendungen“. Von dem Gesamtbetrag entfallen rd. 75 T€ auf das Forum. Die Einlassung der Verbandsgemeinde spricht dafür, dass trotz des Bekanntwerdens der Vorsteuerproblematik im Januar 2013 die Rechnungen über Lieferungen und Leistungen bei dem nicht gewerblich vermieteten Anteil der gemeindeeigenen Immobilien weiterhin mit dem Wert ohne Umsatzsteuer gebucht wurden. Glücklicherweise kam es trotz dieser Buchungen nicht zu einer Steuerzahlung. Die Verwaltung begründet dies wie folgt: (wörtlich) „Vorher...“ (vor 2018, d.Verf.) „...wurde die Umsatzsteuererklärung in einer Nebenrechnung zur Buchhaltung erstellt und dem Steuerberater vorgelegt. Eventuelle Änderungen durch den Steuerberater oder das Finanzamt wurden in der Buchhaltung bis dahin nicht abgebildet“.

 

Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: ->  keine Bilanz in der vergangenen Wahlperiode war richtig. Zur Bilanzklarheit hätte gehört, dass man den jeweiligen Gemeinderat korrekt informiert hätte, z. B. bei einer derart komplexen Lage über eine schriftliche Erklärung im Anhang der Bilanz. Das hätte dann jedes Ratsmitglied in jedem der Jahre, in dem diese Position im Jahresabschluss steht, lesen können. So aber glaubt man natürlich, dass der Vorgang versteckt werden sollte.
 

Wir beantragen, die Abstimmung über die Entlastung zu verschieben. Der Vorgang sollte schriftlich allen Ratsmitgliedern erklärt und der Bilanz 2018 angeheftet werden. In einer separaten öffentlichen Sitzung sollte der Gemeinderat dann darüber entscheiden, wie er mit dem Vorgang, der die letzten 6 Jahre betrifft, umgehen will.

Wenn es auch lt. Auskunft der VG-Verwaltung wahrscheinlich keinen finanziellen Schaden für die Gemeinde gibt, so ist der Vertrauensschaden in die Verwaltung immens.

Freie Wählergruppe Vettelschoß-Kalenborn e.V.
Kompetenzteam Finanzen