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Verschonungsfristen, damals und heute

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Im Gemeindebüro liegt bis zum 13.12.2023 ein Informationsschreiben zum Thema Verschonungsfristen beim wiederkehrenden Beitrag (WKB) mit dem Hinweis auf mangelnden Rechtsanspruch aus. Es enthält Straßennamen und zugeordnete Daten zum Verschonungsablauf. Für eine spätere Verfügbarkeit stellen wir das Schreiben auf unserer Homepage online.
Bereits vor etwa zehn Jahren war schon einmal geplant, den WKB einzuführen. Aus dieser Zeit (Jahr 2013) liegt uns eine Tabelle der Verwaltung vor, die ebenfalls Straßennamen und Daten zum Verschonungsbeginn enthält. Auch diese Tabelle stellen wir online.

Rechnet man nun vom aktuell genannten Verschonungsende maximal 20 Jahre zurück, ergibt sich daraus das Datum, ab dem neuerdings der Verschonungsbeginn errechnet wurde. Beim Vergleich mit den Kalenderdaten aus 2013 ergeben sich sowohl Übereinstimmungen als auch Abweichungen in unterschiedlichen Größenordnungen. Die größte Abweichung umfasst 12 Jahre.
Sollten in diesem Zeitraum umlagepflichtige Ausbau- oder Verbesserungsmaßnahmen erfolgen, würden die Flächen der an diesen verschonten Straßen liegenden Grundstücke nicht in die Berechnung des Beitragssatzes einfließen. Diesen darauf entfallenden Anteil müssten die verbleibenden Grundstückseigentümer zusätzlich bezahlen.

Jede Bürgerin bzw. jeder Bürger kann selbst entscheiden, ob notwendige Konsequenzen daraus zu ziehen sind.