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Wiederkehrende Ausbaubeiträge in Vettelschoß und Kalenborn
Schon vor vielen Jahren hat die SPD-geführte Landesregierung die Einführung wiederkehrender Ausbaubeiträge (WKB) ab 2024 beschlossen, obwohl dieses Modell in anderen Bundesländern bereits wieder abgeschafft wurde!
In öffentlicher Ratssitzung am 20.07.2022 wurde mehrheitlich über alle Fraktionen hinweg beschlossen, den Gemeindeanteil für beide Abrechnungseinheiten (Vettelschoß und Kalenborn) auf 40% festzulegen. Damit verbleibt für die Anlieger ein Beitragssatz von 60%. Wir von der FWG/FDP-Fraktion haben uns dabei an die Darstellungen der sog. “Lüneburger Tabelle“ orientiert.
In den letzten Wochen wurde bekannt, dass, ausgehend vom Gemeinde- und Städtebund mit Unterstützung unserer Verbandsgemeinde und dem Ortsbürgermeister, der Gemeindeanteil gesenkt werden soll. Dieses Vorgehen widerspricht dem demokratisch und auf der Grundlage des Artikel 28 Abs. 2 GG gefassten Ratsbeschluss.
Wir von der FWG/FDP-Fraktion vertreten auch weiterhin die Interessen unserer Bürger und Bürgerinnen und bleiben bei dem Beschluss, die Hauseigentümer nicht mit mehr als 60% an den entstehenden Ausbaukosten zu beteiligen.
Pressemitteilung FWG/FDP-Fraktion im Gemeinderat Vettelschoß