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Keine Steuererhöhungen in Vettelschoß

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Unser Haushalt 2023 schließt mit einem geplanten Fehlbetrag von 2,135 Mio. € ab. Das Ergebnis ist u. a. auch auf den Umstand einer Nichtanpassung der Hebesätze auf Nivellierungsniveau zurückzuführen. Nivellierungsniveau sind die aus dem Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) errechneten Prozentsätze für Grund- und Gewerbesteuer, auch zum Zweck der finanziellen Unterstützung „finanzschwacher“ Gemeinden.

Mit Schreiben vom 22.02.2023 teilte die Kommunalaufsicht mit, sie würde den von uns vorgelegten Haushalt nicht genehmigen und wies auf die Folgen des § 99 Gemeindeordnung hin. Im selben Schreiben wurde ein persönliches Gespräch befürwortet. Dies fand in der 13. Kalenderwoche in Neuwied statt.

Betriebswirtschaftliche Analysen von berufserfahrenen Ratsmitgliedern der FWG führten zu dem Ergebnis, dass der aktuelle Haushalt voraussichtlich mit einem positiven Ergebnis abschließen wird. Trotzdem wollte uns die Kommunalaufsicht auffordern, die Hebesätze auf das Nivellierungsniveau anzuheben. Denn ohne die Einwohner von Vettelschoß stärker zur Kasse zu bitten, wird es für die Ortsgemeinde keine Zuschüsse geben.  Aber  die  Abgaben an die Verbandsgemeinde Linz und den Kreis Neuwied werden trotzdem so berechnet, als hätten wir die Hebesätze angehoben.

In einem intensiven Gespräch aller Beigeordneten und des Bürgermeisters erreichte man abschließend ein sehr positives Ergebnis: Unser Haushalt für dieses und kommendes Jahr wird ohne Anpassung der Hebesätze an das Nivellierungsniveau genehmigt. Darauf können wir stolz sein, unsere Bürgerinnen und Bürger zumindest für die kommende Zeit vor Steuererhöhungen bewahrt zu haben.

Pressemitteilung der FWG/FDP-Fraktion im Gemeinderat Vettelschoß