Im April 2023 wurde vom Gemeinderat die Verpachtung eines unbebauten Grundstücks beschlossen. Gemäß Angaben des Bürgermeisters handelte es sich dabei um eine Fläche mit festgelegter Größe zu einem vereinbarten Pachtzins pro Quadratmeter. Im Verlauf des Jahres 2023 wurde jedoch ein Pachtvertrag über eine kleinere Fläche abgeschlossen, was nicht der ursprünglichen Vereinbarung entsprach. Nach einer kürzlich durchgeführten Geländebegehung stellte sich heraus, dass die tatsächliche Fläche des verpachteten und genutzten Grundstücks fast das Doppelte des im Vertrag festgelegten Maßes beträgt. Darüber hinaus wurde ein weiterer Vertrag über ein zusätzlich genutztes Grundstück abgeschlossen, dessen Fläche um 476 % größer ist als vertraglich vereinbart. Ausgehend von diesen uns aktuell zur Verfügung stehenden Informationen können wir nur zu dem Schluss kommen, dass Vettelschoß potenziell beträchtliche Einnahmen durch diese Pachtverträge verschenkt. Finanzielle Mittel, die sinnvoll in die Verbesserung der Infrastruktur, Kindertagesstätten, Grundschulen oder auch in Vereine investiert werden könnten. Die Bemühungen zur Behebung solcher Missstände bei Vermietungen, Verpachtungen, Immobilien- und Inventarverkäufen dauern bereits seit einiger Zeit an. Die vorrangige Verpflichtung des Gemeinderats und des Bürgermeisters ist es aber, im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu handeln, damit Vettelschoß auch in Zukunft lebenswert bleibt.
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Verschenkt die Gemeinde Vettelschoß mit Pachtverträgen Geld?
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